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Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern / LEP-MV - Planungen im Küstenmeer

Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

07 / 2016: Was das Land Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden zehn Jahren in seinem
Küstenmeer vorhat, steht nun fest. Die "Landesverordnung über das Landesraumentwicklungs-
programm" (LEP M-V) wurde von der Schweriner Regierung in Kraft gesetzt.

Im vorigen Jahr gab der KYCD zu den Planungen als einziger Verband eine umfangreiche Stellung-
nahme aus der Sicht des Fahrtenwassersports ab (siehe Link rechte Spalte). Unsere Vorschläge
und Forderungen wurden jetzt zum Teil berücksichtigt.

Die Ostseeskipper werden im Küstenmeer Bedingungen vorfinden, die deutlich besser sind, als nach
dem ersten LEP-Entwurf zu erwarten war: Der KYCD hatte in seiner Stellungnahme begründet, dass
Schifffahrt nicht allein mit Handelsschiffen betrieben werde, sondern ebenso mit Yachten. Wir kriti-
sierten, dass im LEP-Entwurf unter Schifffahrt praktisch allein die Großschifffahrt verstanden würde.
In der Folge wurden bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Schifffahrt für uns wichtige Routen
nicht berücksichtigt. Weitere Details siehe "Stellungnahme rechts".

Mecklenburg-Vorpommern: Planungen im Küstenmeer

11 / 2015: In der Ausgabe 4/2015 unseres Club-Magazins (siehe "Archiv Club-Magazin") gingen wir
unter dem Titel "Mecklenburg-Vorpommern verplant das Küstenmeer" darauf ein, wie sich das Bundes-
land die zukünftige Nutzung der Hoheitsgewässer vor seiner Küste vorstellt. Für die zweite Stufe des
öffentlichen Beteiligungsverfahren kündigten wir eine Stellungnahme unseres Clubs an. Ende September
gab der KYCD dann gegenüber dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in
Schwerin seine Stellungnahme zum "Landesraumentwicklungsprogramm" (LEP) ab.

Die von Mecklenburg-Vorpommern vorgelegten Planungsunterlagen berücksichtigen nach unserer
Auffassung die Belange der Sport- und Freizeitschifffahrt nicht ausreichend. Bei unserer Analyse
kamen wir zu dem Ergebnis, dass in Schwerin gar nicht wahrgenommen wird, dass mit Yachten
Schifffahrt betrieben wird. Wenn im LEP von Schifffahrt die Rede ist, geht es offensichtlich nur um die
Handelsschifffahrt und die von ihr genutzten Häfen und Fahrwasser. Während die Fischerei wenigstens
hinsichtlich ihrer Fanggebiete und der Laich- und Aufzuchtgebiete der Fische berücksichtigt wird, findet
die Sportschifffahrt allenfalls Erwähnung, wenn es um ihren positiven Einfluss auf die touristische
Entwicklung der Küstenorte geht. Weitere Details siehe "Stellungnahme rechts".